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Sudan und Deutschland: Bilaterale Beziehungen
Staatsname: Republik Sudan (Dschumhuriyat as-Sudan)
Aufnahme diplomatischer Beziehungen:
- 12.03.1956 (Bundesrepublik Deutschland)
- 03.06.1969 (Deutsche Demokratische Republik)
Regierungsform: Republik, Übergangsverfassung in Kraft seit 17.08.2019
Die deutsche Botschaft Khartum ist seit Ausbruch des Krieges zwischen der sudanesichen Armee (Sudanese Armed Forces – SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) am 15. April 2023 bis auf Weiteres geschlossen. Die Zuständigkeit für Visumsanträge wurde an die Botschaften in Kairo und Addis Abeba übertragen. Die kulturellen Beziehungen sind heruntergefahren, das Goethe Institut ist geschlossen.
Deutschland genießt in Sudan grundsätzlich großes Vertrauen. Nach dem Sturz Bashirs und der Bildung der zivilen Übergansregierung engagierte sich Deutschland früh, um den demokratischen Wandel zu unterstützen. Deutschland beteiligte sich außerdem am Entschuldungsprozess und nahm die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wieder auf.
Als Reaktion auf den Militärputsch vom Oktober 2021 pausierte Deutschland die Unterstützung im Rahmen bilateraler Regierungszusammenarbeit und auf multilateraler Ebene.
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, die zur Ernährungssicherheit und Grundversorgung der Bevölkerung beitragen und gesellschaftliche Resilienz stärken, werden - sofern die Sicherheitslage es erlaubt – weiter umgesetzt. Aufgrund der schweren Menschenrechtsverstöße, die von den Kriegsparteien begangen werden, hat Deutschland im Menschenrechtsrat die Erweiterung des Mandats des unabhängigen Menschenrechtsexperten und den Einsatz einer Fact Finding Mission in Sudan vorangetrieben.
Deutschland hat sich seit Ausbruch des Krieges für die Koordinierung der diversen Mediationsformate und Friedensbemühungen eingesetzt. Die Bundesregierung hat am 15.4. 2026 in Berlin die dritte Sudan-Konferenz zum Jahrestag des Kriegsausbruchs ausgerichtet - zusammen mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den USA sowie der Europäischen Union und der Afrikanischen Union. Hier konnten 1,5 Milliarden Euro Unterstützung an humanitärer Hilfe für Sudan mobilisiert werden, davon 232 Millionen allein von der Bundesregierung. Außerdem wurden im Nachgang der Konferenz von über 20 in Sudan involvierten Staaten und Institutionen die so genannten „Berliner Prinzipien für Sudan“ verabschiedet, die als wichtiges Referenzdokument auf dem Weg zu einem Waffenstillstand dienen. Ebenso kamen in Berlin unter Mediation des so genannten Quintetts (EU, UN, AU, IGAD, LAS) über 40 zivile Vertreter der verschiedenen politischen Blöcke und gesellschaftlichen Gruppen zusammen und haben erstmals einen „Gemeinsamen Aufruf zum Ende des Krieges in Sudan“ verabschiedet und sich auf erste Grundsätze für einen zivil geführten Übergang geeinigt. Deutschland unterstützt den politischen Prozess weiter und setzt sich darüber hinaus für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung und für die Verbesserung humanitärer Zugänge ein.
Weitere Informationen
United Nations Integrated Transition Assistance Mission in Sudan (UNITAMS)